Stellungnahme zu den jüngsten Presseveröffentlichungen zum Thema Sperrmüllentsorgung

In Anbetracht der seit mehreren Tagen geführten öffentlichen Diskussion zu Problemen bei der Sperrmüllentsorgung in den Wohngebieten Nord und Südost in Altenburg möchten wir heute dazu Stellung beziehen.

Der Kreistag hat mittels Abfallwirtschaftssatzung in Anlehnung an das Kreislaufwirtschaftsgesetz die Art und Weise der Abfallentsorgung für den gesamten Landkreis Altenburger Land geregelt. Vor Beschlussfassung der Satzung durch den Kreistag werden der Inhalt, kreistypische Veränderungen oder Gesetzesanpassungen kontrovers im Werkausschuss diskutiert. Vor-und Nachteile für einzelnen Regionen bzw. Bürgern werden aufgezeigt und es wird für alle Bürger nach verträglichen Lösungen gesucht. Allerdings kann es nicht immer für alle eine 100 % Lösung geben. Letztendlich müssen Kompromisse gefunden werden. Im Fokus steht die Umsetzung des Solidarprinzips.

Die zurzeit gültige Abfallwirtschaftssatzung ist an die individuellen Gegebenheiten des Landkreises angepasst und garantiert eine geordnete Abfallentsorgung. Voraussetzung ist jedoch, dass sich jeder Einwohner des Landkreises an die vergebenen Regeln und Pflichten hält. Um diese Regeln und Pflichten den Bürger nahe zu bringen, wird jedes Jahr, übrigens für viel Geld, der Abfallkalender gedruckt. Dort steht neben den Tourenplänen für alle verständlich, wie, wo und was im Landkreis im Rahmen der Müllgebühr bzw. verursachergerecht kostenpflichtig bei u.a. Entsorgungsfachbetrieben zu entsorgen ist. Gleiche Informationen können auf unserer Webseite entnommen werden. Täglich müssen wir, die Mitarbeiter des Dienstleistungsbetriebes beobachten, wie sich die Sorglosigkeit und sogar eine gewisse Ignoranz in Teilen der Bevölkerung im Umgang mit Ihrem Müll breit macht. Wenn man eben mit den Regelungen nicht einverstanden ist oder die Bequemlichkeit gesiegt hat, macht man es eben wie man will. Das Ergebnis ist in Nord und Südost gut sichtbar. Die Verantwortung für das Aussehen des Wohngebietes tragen nach unserer Einschätzung ganz allein die Bewohner selbst. Aber auch in anderen Gebieten ist es zu beobachten Beste Beispiele dafür sind die mit Hausmüll überfüllten Papierkörbe oder die ständig vermüllten Glascontainerstandplätze. Wo ist denn unsere Zivilcourage und Eigenverantwortung geblieben? Es wird weggeschaut, gemeckert und andere dafür verantwortlich gemacht, wenn es nicht durch diese weggeräumt wird.

An dieser Stelle möchten wir nochmal ausdrücklich betonen, dass Sperrmüll und Elektroaltgeräte erst ab 16:00 Uhr des Vortages des zur Abholung durch den Entsorger benannten Termins bereits zustellen sind. Erfolgt das Bereitstellen eher oder sogar ohne Anmeldung, begeht man eine Ordnungswidrigkeit.

Übrigens der Dienstleistungsbetrieb ist nicht für das Ahndung der Ordnungswidrigkeiten verantwortlich, sondern je nach Standort sind dafür die Ordnungsbehörden in der Pflicht.

Schon gar nicht hat der lt. Vertrag gebundene Entsorger die Aufgabe der Entsorgung von illegalen Müllablagerungen. Der Entsorger handelt im Auftrag des Landkreises im Rahmen der öffentlichen Abfallentsorgung. Diese Aufgaben erfüllt er vollumfänglich und vorbildlich.

Andrea Gerth                                                    Carsten Helbig

Kfm. Werkleiterin des DBAK                               Vorsitzender des Werkauschuss

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