Mehr Sicherheit bei der Abfallsammlung

Auch im Bereich der Abfallentsorgung wird die Sicherheit weiterhin groß geschrieben.

In den zurückliegenden Jahren gab es in der Bundesrepublik mehrere schwere Unfälle von und mit Entsorgungsfahrzeugen, wo Beschäftige und sogar Passanten verunfallten. Tendenz steigend. Das Rückwärtsfahren der Entsorgungsfahrzeuge ist deshalb so gefährlich, weil der Fahrer nur unzureichend den Raum hinter seinem Fahrzeug einsehen kann. Damit stellt das Rückwärtsfahren potenziell eine große Gefahrenquelle dar. Davon meist betroffen sind Gassen und Straßen ohne Wendemöglichkeiten

Lt. den Festlegungen in der Branchenregel für die Abfallwirtschaft von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sind die Entsorgungsunternehmen verpflichtet, die Abfallentsorgung grundsätzlich so zu planen, dass ein Rückwärtsfahren möglichst vermieden wird. Sollte jedoch ein Rückwärtsfahren unumgänglich sein, muss mittels der Gefährdungsbeurteilung festgelegt sein, wie das gefahrlose Rückwärtsfahren in dieser Situation durchzuführen ist. Praxisorientiert bedeute dies aber auch, dass alle für die Abfallentsorgung Verantwortlichen, auch die der Städte und Gemeinden, nach Möglichkeiten suchen müssen, um das Risiko der Gefährdung zu minimieren.

Auch die Abfallsammlung im Landkreis Altenburger Land ist von dieser Situation betroffen. Im Frühjahr 2019 hat das Entsorgungsunternehmen Remondis GmbH & Co. KG, Betriebsteil Altenburg dem Landkreis davon betroffene Straßen und Gassen angezeigt. Durch Vorortkontrollen und umfänglicher Prüfung aller Möglichkeiten wurde für die betroffenen Bürger nach verträglichen Lösungen gesucht.

Klar ist aber auch, dass es in Zukunft Grundstücke geben wird, die nicht mehr rückwärts angefahren werden können.

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