Was sollte gemeldet werden?
- Ein- und Auszug, Umzug, Eigentumswechsel, Geburten und Sterbefälle
- An, Ab- und Ummeldung des Gewerbes
- Eigentümerwechsel ist nachzuweisen: z.B. anhand von Grundbuchauszug, Erbschein bzw. Auszug aus Kaufvertrag
- bei Kaufvertrag ist Folgendes wichtig: Angaben zu Verkäufer/Käufer, Angaben zum Grundstück, Unterschriften der Vertragspartner
Wer ist antragsberechtigt ?
Eigentümer, Vermieter, Hausverwalter von Grundstücken für Wohnzwecke, Gewerbe, öffentliche Verwaltungen und Einrichtungen, Selbständige u.a.
Wann erfolgt die Meldung ?
möglichst 2 Wochen vor eintreten der Veränderung
Welche Angaben sind erforderlich?
- Name und Anschrift des Grundstückseigentümers (Vermieter ggf. Verwalter)
- Lage des zu entsorgenden Grundstückes (Objektanschrift)
- Anzahl der Haushalte bzw. Bezeichnung des Gewerbes der Einrichtung
- Anzahl der in den einzelnen Haushalten (mit Haupt- und Nebenwohnsitz) gemeldeten Personen
- Anzahl und Größe der eventuell vorhandenen bzw. benötigten Restmülltonnen mit Behälternummer, Bio- und Papiertonnen
- Beginn / Ende der Entsorgung bzw. des Wohnungs-/Hausbezugs (Einzugsdatum, Auszugsdatum) bzw. Beginn / Ende der gewerblichen Tätigkeit (Gewerbeabmeldung)
Wie erhalte ich Abfallbehälter ?
Mit erfolgter Anmeldung wird der Abfallbehälter entsprechend der beantragten Größe bereitgestellt
Was geschieht bei Umzug oder Auszug ?
Angabe:
– der genauen Grundstücksbezeichnung
– Anzahl der Personen die ausziehen, Auszugsdatum
– Anzahl, Größe, Behälternummer der Abfallgefäße die abgezogen werden sollen
Wenn die Restmüllbehälter nicht reichen?
- Bei zeitweiligen Mehranfall von Restmüll empfiehlt sich die Benutzung zugelassener Restabfallsäcke (ca.70 Liter) á 2,90 €
- Bei dauerndem Mehranfall von Restmüll können zusätzliche oder größere Restmüllbehälter beantragt werden – hier nur durch den Grundstückseigentümer, Vermieter, Verwalter