Online-Formulare

Was sollte gemeldet werden?

  • Ein- und Auszug, Umzug, Eigentumswechsel, Geburten und Sterbefälle
  • An, Ab- und Ummeldung des Gewerbes
  • Eigentümerwechsel ist nachzuweisen: z.B. anhand von Grundbuchauszug, Erbschein bzw. Auszug aus Kaufvertrag
  • bei Kaufvertrag ist Folgendes wichtig: Angaben zu Verkäufer/Käufer, Angaben zum Grundstück, Unterschriften der Vertragspartner

 
Wer ist antragsberechtigt ?

Eigentümer, Vermieter, Hausverwalter von Grundstücken für Wohnzwecke, Gewerbe, öffentliche Verwaltungen und Einrichtungen, Selbständige u.a.

Wann erfolgt die Meldung ?

möglichst 2 Wochen vor eintreten der Veränderung

Welche Angaben sind erforderlich?

  • Name und Anschrift des Grundstückseigentümers (Vermieter ggf. Verwalter)
  • Lage des zu entsorgenden Grundstückes (Objektanschrift)
  • Anzahl der Haushalte bzw. Bezeichnung des Gewerbes der Einrichtung
  • Anzahl der in den einzelnen Haushalten (mit Haupt- und Nebenwohnsitz) gemeldeten Personen
  • Anzahl und Größe der eventuell vorhandenen bzw. benötigten Restmülltonnen mit Behälternummer, Bio- und Papiertonnen
  • Beginn / Ende der Entsorgung bzw. des Wohnungs-/Hausbezugs (Einzugsdatum, Auszugsdatum) bzw. Beginn / Ende der gewerblichen Tätigkeit (Gewerbeabmeldung)

 
Wie erhalte ich Abfallbehälter ?

Mit erfolgter Anmeldung wird der Abfallbehälter entsprechend der beantragten Größe bereitgestellt

Was geschieht bei Umzug oder Auszug ?

Angabe:
– der genauen Grundstücksbezeichnung
– Anzahl der Personen die ausziehen, Auszugsdatum
– Anzahl, Größe, Behälternummer der Abfallgefäße die abgezogen werden sollen

Wenn die Restmüllbehälter nicht reichen?

  • Bei zeitweiligen Mehranfall von Restmüll empfiehlt sich die Benutzung zugelassener Restabfallsäcke (ca.70 Liter) á 2,90 €
  • Bei dauerndem Mehranfall von Restmüll können zusätzliche oder größere Restmüllbehälter beantragt werden – hier nur durch den Grundstückseigentümer, Vermieter, Verwalter

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