Änderung wegen Eigentümerwechsel

Schritt 1: Bisheriger und neuer Eigentümer / Grundstück

Anzahl Personen im Grundstück (Zuzug/Auszug)

Zusätzliche Gefäße bereitstellen

Reduzierung vorhandener Gefäße

Abschließende Angaben

  • Schritt 1
  • Schritt 2
  • Schritt 3
  • Schritt 4
  • Abschluss

Bisheriger Eigentümer (Name und Anschrift)

Name

Vorname

Straße / Haus-Nr.

PLZ

Ort

Telefon

Zur Info: Sie erhalten die Daten nach dem Absenden als Bestätigung per E-Mail zugeschickt.

Neuer Eigentümer (Name und Anschrift)

Name:

Vorname:

Straße / Haus-Nr.:

PLZ:

Ort:

Telefon:

E-Mail

Anschrift des Grundstücks

Straße / Haus-Nr.

PLZ

Ort

Nachweis der Änderung

Der Eigentümerwechsel ist grundsätzlich zu belegen, z.B. mit Grundbuchauszug, Auszug aus Kaufvertrag (Seiten mit Angaben über Verkäufer/Käufer, Grundstückbenennung, Unterschriften) oder Erbschein. Einen entsprechenden Nachweis in elektronischer Form können Sie auf der letzten Seite dieses Formulars hochladen

Änderung der Gesamtpersonenzahl in genanntem Grundstück

Anzahl der Personen bisher

Anzahl der Personen neu

Bitte im Folgenden die Personenzahl auf Haushalte aufschlüsseln.

Änderung gültig ab

Anzahl Personen je Haushalt (1)

Anzahl zusätzliche Haushalte (1)

Anzahl Personen je zusätzlichem Haushalt (1)

Zuzug Haushalt (1) ab

Anzahl Personen je Haushalt (2)

Anzahl zusätzliche Haushalte (2)

Anzahl Personen je zusätzlichem Haushalt (2)

Zuzug Haushalt (2) ab

Anzahl Personen je Haushalt (3)

Anzahl zusätzliche Haushalte (3)

Anzahl Personen je zusätzlichem Haushalt (3)

Zuzug Haushalt (3) ab

Zuzug Personen in bestehenden Haushalt

Anzahl Personen in bestehenden Haushalt

Zuzug in bestehenden Haushalt ab

Aballgefäße vom vorherigen Eigentümer

Anmerkung zu Größe der Abfallgefäße

Das Volumen der Abfallgefäße wird bei Abweichungen zu den Regelungen der gültigen Abfallwirtschafts- und Gebührensatzung durch den Dienstleistungsbetrieb Abfallwirtschaft festgelegt.

Hausmüll (zusätzliche Gefäße bereitstellen)

Anzahl (80 Liter Hausmülltonne)

Anzahl (120 Liter Hausmülltonne)

Anzahl (240 Liter Hausmülltonne)

Anzahl (1,1m³ Hausmüllcontainer)

Leihgefäße (Hausmüll) bitte liefern ab

Bioabfall (zusätzliche Gefäße bereitstellen)

Anzahl (80 Liter Biotonne)

Anzahl (120 Liter Biotonne)

Anzahl (240 Liter Biotonne)

(nicht möglich für Gaststätten, Imbisse, Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung etc.)

Leihgefäße (Bioabfall) bitte liefern ab

Papier (zusätzliche Gefäße bereitstellen)

Anzahl (120 Liter Papiertonne)

Anzahl (240 Liter Papiertonne)

Anzahl (1,1m³ Papiercontainer)

Leihgefäße (Papier) bitte liefern ab

Rückführung der Müllgefäße

Restmüll- und Wertstoffgefäße müssen vollständig geleert und in einem Zustand sein, der es erlaubt, sie unverzüglich dem nächsten Nutzer auszuhändigen. Bei Abholung Termin mitteilen, an dem die Restmüll- und Wertstoffgefäße vor dem Grundstück abgeholt werden können, bzw wann sie selbst abgegeben werden.

Hausmüll (Reduzierung Gefäße)

(1) Behältergröße Hausmülltonne

(1) Behälternummer (siehe Aufkleber linke Tonnenseite 02.....)

(2) Behältergröße Hausmülltonne

(2) Behälternummer (siehe Aufkleber linke Tonnenseite 02.....)

(3) Behältergröße Hausmülltonne

(3) Behälternummer (siehe Aufkleber linke Tonnenseite 02.....)

Abholung von Gefäßen (Hausmüll) ab

Selbstabgabe von Gefäßen (Hausmüll) ab

Bioabfall (Reduzierung Gefäße)

(1) Behältergröße Biotonne

(1) Behälternummer (siehe Aufkleber linke Tonnenseite 04.....)

(2) Behältergröße Biotonne

(2) Behälternummer (siehe Aufkleber linke Tonnenseite 04.....)

(3) Behältergröße Biotonne

(3) Behälternummer (siehe Aufkleber linke Tonnenseite 04.....)

Abholung von Gefäßen (Bioabfall) ab

Selbstabgabe von Gefäßen (Bioabfall) ab

Papier (Reduzierung Gefäße)

(1) Behältergröße Papiertonne

(1) Behälternummer (siehe Aufkleber linke Tonnenseite 06.....)

(2) Behältergröße Papiertonne

(2) Behälternummer (siehe Aufkleber linke Tonnenseite 06.....)

(3) Behältergröße Papiertonne

(3) Behälternummer (siehe Aufkleber linke Tonnenseite 06.....)

Abholung von Gefäßen (Papier) ab

Selbstabgabe von Gefäßen (Papier) ab

Sonstiges

Bemerkungen: (z.B.: Neubau EH, Neubezug...)

Der Eigentümerwechsel ist grundsätzlich zu belegen, z.B. mit Grundbuchauszug, Auszug aus Kaufvertrag (Seiten mit Angaben über Verkäufer/Käufer, Grundstückbenennung, Unterschriften) oder Erbschein. Einen entsprechenden Nachweis in elektronischer Form müssen Sie hier hochladen

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