Was darf in den Gelben Sack ?
Aufgrund der zurzeit stattfindenden Diskussion „Umstellung des Gelben Sacks auf Gelbe Tonne im Landkreis“ möchten wir an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen und nochmals darüber informieren, was darf in den Gelben Sack. In der Praxis und im Gespräch müssen wir immer wieder feststellen, dass mancher Bürger der Meinung ist, dass es sich bei dieser Sammlung um eine Plastesammlung handelt. Dies ist aber bei Weitem nicht so.
Ausgehend sei gesagt, dass der Gelbe Sack von der Privatwirtschaft finanziert wird. Hersteller und Vertreiber zahlen Lizenzentgelte für die Verpackungen an die Dualen Systeme Deutschlands. Damit finanzieren diese Firmen die Entsorgung und das Recycling der Verpackungen. Sie zahlen in Ihren Müllgebühren keinen Cent für das Einsammeln, Transportieren, Entsorgung und Recycling.
In den Gelben Sack gehören ausschließlich Verkaufsverpackungen aus Metall, Kunststoff oder Verbundmaterialien.
Gebrauchs- und Haushaltsgegenstände aus den gleichen Materialien, die jedoch keine Verkaufsverpackung sind, dürfen nicht hinein. Dies sind die sogenannten stoffgleiche Nichtverpackungen, also z. B. Zahnbürsten, CD´s, DVD´s. Videokassetten, Eimer, Waschschüsseln, Gießkannen, Kleiderbügel, Kinderspielzeug aus Plaste, Klappboxen, Toilettendeckel, Abdeckplanen.
Verpackungen aus Papier oder Kartonagen gehören zum Altpapier und kommen in die Papiertonne. Altglas wird nach Farben getrennt in Glascontainern gesammelt.
Bei Sichtverpackungen aus Karton und Kunststoff, (z.B. Kaffeeverpackung, Zigarettenschachteln) sollen beide Materialien voneinander getrennt entsorgt werden.
Die Verpackungen sollen restentleert in die Sammlung gegeben werden. Sie müssen nicht sauber gespült sein.
Achtung: Seile, Bänder, Netze bitte unbedingt über die Restmülltonnen entsorgen, da sie für die Sortieranlagen problematisch sind und immer wieder die Sortierbänder blockieren. Als Beispiele sind Obst- und Kartoffelnetze zu nennen.
Und was letztendlich ganz wichtig ist: Bitte entsorgen Sie nicht Ihren Restmüll über den Gelben Sack! Hier sind speziell Hygieneartikel (Windeln, Vorlagen, Wattestäbchen etc.) oder nicht geleerte Verpackungen mit Essensresten (Assietten), genannt.
Das beauftragte Entsorgungsunternehmen ist berechtigt, Säcke mit sichtbaren Restmüll, Bioabfall, Glas oder Papier stehen zu lassen. Meist sind sie mit einem Aufkleber versehen. Eine Abgabe dieser falsch befüllten Säcke über die Recyclinghöfe ist ebenso nicht möglich! Sie gehören dann in Ihre Restmülltonne oder müssen neu sortiert werden.
Fazit: Saubere Trennung ist die Voraussetzung für ein hochwertiges Recycling.