Richtige Entsorgung von Textilabfällen
Seit Jahresanfang haben Veröffentlichungen bezüglich der Getrenntsammlung von Alttextilien in den verschiedenen Medien bei den Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises Altenburger Land für Verunsicherung gesorgt.
Mit Jahresbeginn ist die EU-weite Getrenntsammlungspflicht für Altkleider in Kraft getreten. In Deutschland werden schon seit Jahrzehnten Altkleider zum Beispiel über Altkleidercontainer separat gesammelt und verwertet. Für uns in Deutschland ändert sich somit nichts.
Gemeinnützige und gewerbliche Sammler haben flächendeckend in den Städten und Gemeinden unseres Landkreises Altkleidercontainer aufgestellt.
Leider werden zu viele Container falsch befüllt bzw. vermüllt. Die Kosten tragen allein die Sammler. Dies und ein äußerst schwieriges Marktumfeld führen dazu, dass immer mehr Container entfernt wurden und auch noch werden.
Die getrennte Sammlung von Textilabfällen ist ein wichtiger Schritt zur Ressourcenschonung und zur Reduzierung von Abfall. Tragen auch Sie aktiv zum Umweltschutz bei, indem Sie nur die Sachen einwerfen, die auf dem Annahmespektrum des jeweiligen Containers aufgeführt sind oder geben Sie die Sachen zur anderweitigen Nutzung weiter (Kindersachenbörsen, Second-Hand-Läden, Freunde, Verwandte, Bekannte).
Hier nochmal ein kurzer Überblick:
Das gehört in den Altkleidercontainer:
- saubere, gebrauchsfähige Kleidung, Bettwäsche und Tischdecken
- Federbetten
- Schuhe paarweise gebündelt, Hüte und Handtaschen
Das gehört NICHT in den Altkleidercontainer, sondern in den Hausmüll:
- Stark verschmutzte oder nasse Textilien
- Zerschlissene Kleidung (z. B. mit großen Löchern)
- Ski- und Schlittschuhe, Gummistiefel, kaputte Schuhe, Einzelschuhe
- Schaumstoffe
- Ölige oder mit Schimmel befallene Stoffe
Ab Mitte Juni 2025 finden sie auch auf allen Recyclinghöfen des Landkreises Altenburger Land weitere Alttextilcontainer. Um Fehlbefüllungen zu vermeiden, werden unsere Mitarbeiter Kontrollen vornehmen.