Angemeldeter Sperrmüll wird termingerecht abgeholt

Aufgrund der aktuellen Berichterstattung durch die freie Presse informieren wir hiermit nochmals wie die Sperrmüllabholung im gesamten Landkreis Altenburger Land zu erfolgen hat.

  • Diejenigen, welche Sperrmüll zu entsorgen haben, müssen rechtzeitig eine Anmeldung bzw. einen Termin unter Tel. 03447 85073 bei der REMONDIS GmbH & Co. KG Region Ost vereinbaren.
  • Der Sperrmüll ist an dem von REMONDIS benannten Abholtag bis 06:00 Uhr, frühestens ab 16:00 Uhr des Vortages ausschließlich vor Ihrem Wohngrundstück bzw. an der nächsten vom Müllfahrzeug anfahrbaren Stelle bereitstellen.

Nur der Sperrmüll, der bei Remondis angemeldet wurde, wird zu dem benannten Termin abgeholt. Es ist nicht statthaft, Sperrmüll zu anderem mit hinzustellen, wenn selbst keine Sperrmüllabholung bestellt / angemeldet wurde. Dies ist in der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Altenburger Land geregelt.

Zum Sperrmüll gehören:

alle sperrigen Hausratabfälle, welche infolge ihrer Größe nicht in die Restmülltonne passen, max. 2m³ oder Einzelstücke bis 50kg

alte Möbel ohne Elektronik          Teppiche, Teppichböden            größeres Spielzeug ohne Elektronik

Sitzmöbelpolster (Schaumstoff)    Fußbodenbelag                        Matratzen, Lattenroste

Sprungfederrahmen                      Kinderwagenaufsätze               Gartenwasserschlauch

Feder- und Steppbetten                größere Plastebehältnisse        Koffer, große Taschen

N i c h t   zum Sperrmüll gehören:

komplette Haushaltauflösung        Hausmüll und mit Hausmüll befüllte Behältnisse (Säcke)

Decken- u. Wandverkleidungen   Teile von Bau-, Umbau- und Abrissarbeiten, z. B. Bretter

Laminat, Paneele, Styropor          Dachpappe                                 organische Abfälle

Elektro- und Elektronikgeräte        Lumpen                                      neue und abgelöste Tapeten

Fenster, Türen, Balken                  Wertstoffe wie Papier, Pappe,Glas,Verkaufsverpackungen

Badewannen, Fässer, Schrott       Leuchtstoffröhren                         Zäune, Steine, Kalk, Zement

Gegenstände aus Metall               Fahrzeuge und Teile davon          Altreifen, Fahrräder

Sanitärkeramik                              Plastspülkästen und –rohre           befüllte Behältnisse

Schadstoffe, Batterien                    Druckgasflaschen                         Handfeuerlöscher

Gemäß § 15 (4) der Abfallwirtschaftssatzung ist der Sperrmüll am mitgeteilten oder bekanntgegebenen Abholtag bis 6:00 Uhr, frühestens jedoch ab 16:00 Uhr des Vortages frei zugänglich vor dem Grundstück bzw. an den nächsten vom Müllfahrzeug anfahrbaren Stelle bereitzustellen. Wer entgegen § 15 (4) Sperrmüll zu zeitig bzw. ohne vereinbarten Termin (hier: illegale Ablagerung) bereitstellt, handelt ordnungswidrig und dies kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden.

Skip to content