Änderungen der Bioabfallverordnung
Am 1. Mai 2025 ist die neue Bioabfallverordnung in Kraft getreten. Darin wird ein niedrigerer Kontrollwert für Fremdstoffe im gesammelten Biogut festgesetzt. Es soll vermieden werden, dass Kunststoffe und andere Fremdstoffe über den Kompost in die Umwelt gelangen.
Fremdstoffe sind Materialien, die nicht in den Bioabfall gehören. Darunter fallen auch kompostierbare Produkte wie Biofolienmüllbeutel, die häufig zur Entsorgung des Biomülls verwendet werden und auch kompostierbares Einweggeschirr. Der Rotteprozess der Bioabfälle in der Kompostieranlage ist nach ca. fünf Wochen abgeschlossen. Die im Handel erhältlichen kompostierbaren Müllbeutel aus Folie zersetzen sich jedoch deutlich langsamer, in sechs Monaten nur zu etwa 90 Prozent.
Besonders häufig werden in den Biotonnen neben den „kompostierbaren“ Bioplastiktüten und Bioeinweggeschirr auch Fremdstoffe, wie Foliebeutel, Katzen- und Kleintiereinstreu, Tierkot, Asche, Zigarettenkippen, Kehricht sowie Verkaufsverpackungen vorgefunden. Diese Abfälle haben in der Biotonne nichts zu suchen!
Wie auch schon in den letzten Jahren gängige Praxis, werden stichprobenweise Kontrollen von Biotonnen vorgenommen.
Die Folgen sind, dass falsch befüllte Gefäße nicht geleert werden, die Nutzer nachsortieren müssen, der Inhalt über eine kostenpflichtige Sonderleerung nachentsorgt werden kann bzw. ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet wird.
Bioabfälle dürfen eingewickelt in Zeitungspapier, Küchenkrepp oder in Kompostbeutel aus Papier in die Biotonne eingegeben werden.
Der Biomüll aus dem Landkreis Altenburger Land wird in der Kompostieranlage Göhren zu Kompost verarbeitet. Mit der richtigen Befüllung Ihrer Biotonne tragen Sie dazu bei, dass hochwertiger Kompost auf unseren Feldern landet. Davon profitiert nicht nur unsere Umwelt, sondern auch alle Verbraucher.