Bioabfälle getrennt sammeln ist Pflicht !

Wo nicht selbst kompostiert wird, müssen Bioabfälle in die Biotonne. In die graue Restmülltonne dürfen keine Bioabfälle aus Haushalt, Küche und Garten. Dies schreiben das Kreislaufwirtschaftsgesetz und unsere Abfallwirtschaftsatzung ausnahmslos vor.

Unser Entsorgungsunternehmen und die Mitarbeiter der Abfallwirtschaft kontrollieren die Restmülltonnen und auch die Biotonnen derzeit verstärkt auf Fehlwürfe. Wird in den Restmülltonnen Bioabfall und in den Biotonnen Restabfall gefunden, werden die Tonnen mit Aufklebern gekennzeichnet und nicht entleert. Es besteht kein Anspruch auf Schadensersatz oder kurzfristige Nachholung der Leerung.

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