Einfrieren von Abfallgefäßen vorbeugen
Wenn in der kalten Jahreszeit der Inhalt von Biotonnen aber auch Restmülltonnen festfriert, lassen sich diese Gefäße mitunter nicht oder nicht vollständig entleeren. Hier geben wir Ihnen einige Tipps, damit der Bioabfall und Restmüll nicht in der Tonne festfriert oder festklemmt.
Biotonnen:
- Geben Sie vor dem Befüllen eine Schicht geknülltes Zeitungspapier in die Biotonne.
- Füllen Sie möglichst keine nassen Bioabfälle ein (vorher abtropfen lassen und in reichlich Zeitungspapier einwickeln oder Papiertüten verwenden).
- Besondere Vorsicht gilt bei Laub, es friert sehr schnell in der Biotonne fest. Bitte bringen Sie Laub, Gras und Grünschnitt bevorzugt in die Recyclinghöfe und zu den Kompostieranlagen.
- Der Bioabfall sollte keinesfalls eingestampft oder eingepresst werden.
- Lösen Sie wenn nötig, den Bioabfall vor der Leerung mit einem geeigneten Werkzeug vorsichtig von der Tonneninnenwand.
- Biotonnen sollten möglichst auch außerhalb des Leerungstages im Freien stehen. Die Gefäße, die in einem warmen Raum aufbewahrt werden, temperieren stärker und frieren bei der Bereitstellung dann wesentlich schneller fest.
Restmülltonnen:
- Geben Sie möglichst keine nassen Abfälle in die Restmülltonne ein (nasse Abfälle abtropfen lassen).
- Verwenden Sie handelsübliche Müllbeutel und binden Sie diese vor dem Einwerfen zu.
- Pressen bzw. stampfen Sie die Abfälle keinesfalls in die Restmülltonne ein.
- Lösen Sie den Abfall vor der Leerung mit einem geeigneten Werkzeug vorsichtig von der Tonneninnenwand.
Entsprechend den Erfordernissen werden die Abfallbehälter beim Kippen automatisch so gerüttelt, dass sie nicht bersten aber trotzdem eine vollständige Leerung erfolgen kann.
Wenn Abfallbehälter nicht vollständig geleert wurden, ist es nahe liegend, dass nasser oder eingepresster Inhalt zum Festfrieren bzw. -klemmen geführt hat. Für Festfrieren, Festklemmen oder falsche Befüllung können weder die Müllwerker noch der Landkreis verantwortlich gemacht werden. Es besteht kein Anspruch auf Gebührenermäßigung oder Schadenersatz.

