Wichtiger Hinweis für Überweisungen an die Abfallwirtschaft!
Banken überprüfen den Zahlungsempfänger um das Risiko von Fehlüberweisungen und Betrug zu verringern.
Seit dem 5. Oktober 2025 werden bei den Banken zusätzlich zur IBAN auch der entsprechende Kontoinhaber geprüft. Bei Überweisungen an die Abfallwirtschaft geben Sie bitte folgenden Kontoinhaber an:
DBAK Abfallwirtschaft
Sofern Sie einen Dauerauftrag eingerichtet haben, ist dieser auch zu prüfen. Eine Abweichung des Empfängernamens kann zu einer Fehlermeldung bei der Bank und gegebenenfalls zu einer Ablehnung der Zahlung führen.
Des Weiteren möchten wir alle Gebührenpflichtigen daran erinnern, welche die vierteljährliche Zahlungsweise gewählt haben und nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, dass die Zahlung für das 4. Quartal 2025 am 01.12.2025 fällig wird.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.

