Schadstoffe

Altmedikamente

Altmedikamente werden primär in den Apotheken des Landkreises zurückgenommen.


Schadstoffkleinmengensammlung

*** Das Schadstoffmobil kommt! ***

Schadstoffkleinmengen aus Haushalten werden seit 1992 zweimal jährlich über das Schadstoffmobil eingesammelt. Hierzu existieren in den Städten und Gemeinden entsprechende Standplätze, die eine flächendeckende Erfassung garantieren. Jeder Kreisbewohner hat die Möglichkeit, seine Schadstoffe zum Schadstoffmobil zu bringen und damit umweltfreundlich entsorgen zu lassen.

Folgende Abfälle können abgegeben werden:

  • Spraydosen (außer mit Grünem Punkt)
  • Lösemittelgemische, z.B. Verdünnung, Benzin, Spiritus, Petroleum
  • Farb- und Lackreste (nicht ausgehärtet)
  • Altöl, öl- und fetthaltige Abfälle, z.B. Ölfilter, Schmierfette, verölte Putzlappen
  • Quecksilberbatterien
  • Trockenbatterien (Haushaltsbatterien – Rücknahme in den Verkaufsstellen)
  • Bleiakkumulatoren
  • Säuren, Säuregemische, Laugen, Laugengemische
  • Altbestände von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln
  • Altmedikamente (Rücknahme erfolgt auch ständig in den Apotheken)
  • Leuchtstoffröhren, Fotochemikalien
  • Holzschutzmittel, Abbeizer, Kitte

 

Diese Abfälle werden n i c h t am Schadstoffmobil angenommen:

  • Druckgasflaschen (z.B. Propangasflaschen), infektiöse Abfälle
  • Munition, Sprengstoffe, Feuerwerkskörper, Altreifen, Schläuche
  • Kondensatoren (PCB-haltige Abfälle)
  • restentleerte Gefäße mit Grünem Punkt (Duales System), auch Sprayflaschen
  • Handfeuerlöscher
  • Dispersionsfarben (wasserlöslich) auf Kalk-, Latex- oder Kunstharzbasis
  • tierische und pflanzliche Öle und Fette

 

Die Sammlung wird ausschließlich für die Entsorgung in haushaltsüblichen Mengen, max. 20 kg, durchgeführt. Zur Gewährung einer reibungslosen Abnahme sollten die Sonderabfälle sortiert und in dicht verschlossenen Gefäßen zu den Sammelplätzen gebracht und aus Sicherheitsgründen dem beauftragten Mitarbeiter der Entsorgungsfirma persönlich übergeben werden. Das unbeaufsichtigte Abstellen von Schadstoffen auf dem Abstellplatz ist nicht statthaft. Verstöße dagegen werden als Ordnungswidrigkeit geahndet.

 

Gewerbebetriebe mit Sonderabfall – Kleinmengen bis 500kg / Jahr – melden Ihren Entsorgungsbedarf bitte schriftlich beim Landratsamt Altenburger Land an:

Dienstleistungsbetrieb Abfallwirtschaft/Kreisstraßenmeisterei
des Landkreises Altenburger Land
Postfach 1165, 04581 Altenburg
Tel. (0 34 47) 89 40 – 41 oder 42 oder 43

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