N – wie Nachtspeicheröfen

Nachtspeicheröfen Recyclinghöfe – nur unzerlegte und verpackte Einzelstücke, siehe Elektroaltgeräte  
Nachtspeicheröfen dürfen nur zugelassene Fachfirmen nach TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe) zerlegen und entsorgen. Die eigenhändige Zerlegung und Entsorgung der Nachtspeicher ist stark gesundheits- und umweltschädlich. Für den Abtransport müssen die Lüftungsöffnungen mit Klebeband verschlossen oder die komplette Nachtspeicherheizung in reißfeste Folie eingepackt sein.  

G = in der Grundgebühr enthalten    K = kostenpflichtig

Zwecks Ausschluss von Wettbewerbsverzerrung können Sie Informationen zu Containerdiensten und Entsorgungsfachbetrieben den „Gelben Seiten“ entnehmen.

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