Nachtspeicheröfen | Recyclinghöfe – nur unzerlegte und verpackte Einzelstücke, siehe Elektroaltgeräte | |
Nachtspeicheröfen dürfen nur zugelassene Fachfirmen nach TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe) zerlegen und entsorgen. Die eigenhändige Zerlegung und Entsorgung der Nachtspeicher ist stark gesundheits- und umweltschädlich. Für den Abtransport müssen die Lüftungsöffnungen mit Klebeband verschlossen oder die komplette Nachtspeicherheizung in reißfeste Folie eingepackt sein. |
G = in der Grundgebühr enthalten K = kostenpflichtig
Zwecks Ausschluss von Wettbewerbsverzerrung können Sie Informationen zu Containerdiensten und Entsorgungsfachbetrieben den „Gelben Seiten“ entnehmen.