Änderung wegen Eigentümerwechsel

Schritt 1: Bisheriger und neuer Eigentümer / Grundstück

Anzahl Personen im Grundstück (Zuzug/Auszug)

Zusätzliche Gefäße bereitstellen

Reduzierung vorhandener Gefäße

Abschließende Angaben

  • Schritt 1
  • Schritt 2
  • Schritt 3
  • Schritt 4
  • Abschluss

Bisheriger Eigentümer (Name und Anschrift)

Zur Info: Sie erhalten die Daten nach dem Absenden als Bestätigung per E-Mail zugeschickt.

Neuer Eigentümer (Name und Anschrift)

Anschrift des Grundstücks

Nachweis der Änderung

Der Eigentümerwechsel ist grundsätzlich zu belegen, z.B. mit Grundbuchauszug, Auszug aus Kaufvertrag (Seiten mit Angaben über Verkäufer/Käufer, Grundstückbenennung, Unterschriften) oder Erbschein. Ein Übergabeprotokoll ist kein Eigentumsnachweis. Einen entsprechenden Nachweis in elektronischer Form können Sie auf der letzten Seite dieses Formulars hochladen

Änderung der Gesamtpersonenzahl in genanntem Grundstück

Bitte im Folgenden die Personenzahl auf Haushalte aufschlüsseln.

Anzahl Personen je Haushalt (1)

Anzahl Personen je Haushalt (2)

Anzahl Personen je Haushalt (3)

Zuzug Personen in bestehenden Haushalt

Aballgefäße vom vorherigen Eigentümer

Anmerkung zu Größe der Abfallgefäße

Das Volumen der Abfallgefäße wird bei Abweichungen zu den Regelungen der gültigen Abfallwirtschafts- und Gebührensatzung durch den Dienstleistungsbetrieb Abfallwirtschaft festgelegt.

Hausmüll (zusätzliche Gefäße bereitstellen)

Bioabfall (zusätzliche Gefäße bereitstellen)

(nicht möglich für Gaststätten, Imbisse, Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung etc.)

Papier (zusätzliche Gefäße bereitstellen)

Rückführung der Müllgefäße

Restmüll- und Wertstoffgefäße müssen vollständig geleert und in einem Zustand sein, der es erlaubt, sie unverzüglich dem nächsten Nutzer auszuhändigen. Bei Abholung Termin mitteilen, an dem die Restmüll- und Wertstoffgefäße vor dem Grundstück abgeholt werden können, bzw wann sie selbst abgegeben werden.

Hausmüll (Reduzierung Gefäße)

(1) Behältergröße Hausmülltonne

(2) Behältergröße Hausmülltonne

(3) Behältergröße Hausmülltonne

Bioabfall (Reduzierung Gefäße)

(1) Behältergröße Biotonne

(2) Behältergröße Biotonne

(3) Behältergröße Biotonne

Papier (Reduzierung Gefäße)

(1) Behältergröße Papiertonne

(2) Behältergröße Papiertonne

(3) Behältergröße Papiertonne

Sonstiges

Der Eigentümerwechsel ist grundsätzlich zu belegen, z.B. mit Grundbuchauszug, Auszug aus Kaufvertrag (Seiten mit Angaben über Verkäufer/Käufer, Grundstückbenennung, Unterschriften) oder Erbschein. Einen entsprechenden Nachweis in elektronischer Form müssen Sie hier hochladen

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Datenschutz

Erklärung zum Datenschutz

Hier können Sie die Informationen nachlesen !

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