Informationen zur Abfallentsorgung im Umgang mit dem Corona-Virus
Aus gegebenen Anlass geben wir nachfolgenden Informationen zum Umgang mit infektiösen Abfall an die Bürger- und innen des Landkreises Altenburger Land bekannt:
Aufgrund eines Infektionsverdachtes oder einer tatsächlichen Infektion mit dem Corona-Virus (SARS-CoV-2) kann vorsorglich häusliche Quarantäne für einen festgelegten Zeitraum angeordnet werden. Daraus ergeben sich auch Konsequenzen für die Entsorgung der Abfälle.
Die Entsorgung von in Haushalten anfallenden Abfällen, die in diesem Zeitraum von infektionsverdächtigen oder erkrankten Personen mit SARS-CoV-2 bzw. durch Pflege dieser Personen erzeugt werden, muss zurzeit gemeinsam mit dem Restmüll erfolgen.
Dazu sind folgende Regeln einzuhalten:
- nicht lose in die Restmülltonnen, sondern bereits im Haushalt in stabile Müllsäcke/Plastiktüten (Plastiktüte in Mülleimer) geben,
- Spitze und scharfe Gegenstände müssen zusätzlich in bruch- und durchstichsicheren Einwegbehältnisse verpackt sein,
- Abfälle mit geringen Mengen Flüssigkeit müssen neben saugfähige Abfälle gelegt werden,
- die einzelnen Abfallfraktionen (auch Papier und Bioabfälle!!) sollen nicht getrennt, sondern gemeinsam mit dem Restmüll entsorgt werden.
- vor den Einwerfen in die Restmülltonne müssen die Abfallsäcke luftdicht (verknoten, zubinden) verschlossen werden
- es sind keine Abfallsäcke frei zugänglich neben den Abfalltonnen und Container zustellen, um Gefahren für Dritten auszuschließen.
Bitte halten sie sich unbedingt an die vorgenannten Verhaltensregeln! Die Entsorgung des Restmülls aus dem Landkreis Altenburger Land erfolgt in der Müllverbrennungsanlage in Leuna. Es erfolgt eine direkte thermische Behandlung des Restmülls und damit ist eine sichere Zerstörung gewährleistet.
Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter-und innen der Abfallberatung unter Telefon 03447/894041-43 zur Verfügung.